FAQ – Frequently Asked Questions – Oft gestellte Fragen
Ablauf der Kurse
Unsere Kurse finden in Altona, Bergedorf, in der City Nord (Winterhude), in Eidelstedt, Harburg und Meiendorf statt. Vormittags-, Ganztags- und Wochenendkurse können wir nur in der City Nord anbieten.
Die wöchentlich stattfindenden Kurse dauern pro Unterrichtseinheit 90 Minuten. Sie sind als Kurse mit offenem Ende angelegt, d.h. sie laufen solange, wie seitens der Teilnehmer Interesse besteht, mindestens jedoch sechs Monate.
Wochenendseminare finden einmalig an zwei ganzen Tagen statt. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Veranstaltungsprogramm.
Kursarten
Der Verein für berufliche Weiterbildung e.V. bietet bis auf weiteres keine Ganztageskurse an.
Nein. Das Mindestalter unserer Teilnehmer ist 18 Jahre.
Ja.
Ja, in der City Nord.
Ja, es gibt in der City Nord laufende, wöchentlich stattfindende Kurse (à 90 Minuten) auf verschiedenen Niveaustufen.
Ja, unsere ein- bis fünftägigen EDV-Intensivkurse sind in Hamburg und Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung anerkannt; auch Termine am Wochenende können als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
Vertragliches und Organisatorisches
Mit der Materialgebühr bezahlen Sie einmalig das erste Buch und alle weiteren anfallenden Materialkosten wie z.B. Kopien und Zertifikat – außerdem ist in Ihrem Sprachkurs jedes weitere Lehrbuch für Sie kostenlos! Bei der Nutzung unserer Sprachkurs-Flatrate (wenn Sie kostenfrei weitere Sprachkurse besuchen) sind die Lehrbücher dort jedoch für Sie kostenpflichtig.
Sie können bei uns jeden Kurs in der City Nord kostenlos wiederholen – egal ob Sie nicht alles verstanden haben, ob Sie am Kurs nicht teilnehmen konnten oder aus welchem Grund auch immer. Sie müssen den Kurs jedoch spätestens eineinhalb Jahre nach Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses beginnen. Sie können den Kurs auch an einem anderen Standort Ihrer Wahl wiederholen - aufgrund dadurch entstehender Mehrkosten berechnen wir Ihnen dann den halben Kurspreis.
Sie können den Kurs in der City Nord kostenlos wiederholen, und zwar so oft Sie wollen. Die Wiederholung muss innerhalb von 1 ½ Jahren nach Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses durchgeführt werden. Sie können den Kurs auch an einem anderen Standort Ihrer Wahl wiederholen - aufgrund dadurch entstehender Mehrkosten berechnen wir Ihnen dann den halben Kurspreis.
Nein, wir schicken Ihnen dann ein Angebot zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zu, jedoch ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren kein Muss, wenn Sie lediglich einen Kurs besuchen wollen und auch an den anderen Vorteilen des Lastschriftverfahrens nicht interessiert sind.
Nein, es ist auch möglich, für eine befristete Zeit (sechs Monate) an einem Kurs teilzunehmen. Die Vorteile des Lastschriftverfahrens werden weiter unten beschrieben.
Sie können eine Teilnahme über weitere sechs Monate vereinbaren oder am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Nein. Da wir unsere Kurse größtenteils an öffentlichen Schulen abhalten und diese in den Ferien geschlossen sind, können wir in den Ferien keinen Unterricht abhalten. Allerdings gibt es in den Sommerferien offene Kurstermine in unseren Räumlichkeiten in der City Nord, um die lange Wartezeit zu überbrücken.
Unsere Dozenten nehmen laufend an internen und externen Schulungen teil. Außerdem finden in regelmäßigen Abständen Unterrichtshospitationen statt, in denen der Unterricht überprüft wird. Verbesserungsmöglichkeiten werden später mit der Lehrkraft besprochen. Nicht zuletzt sind auch die „Meckern-und-Loben“-Karten, die den Teilnehmern zugeschickt werden, ein Element der Qualitätssicherung.
Außerdem ist unser Verein seit 2000 Mitglied des Verbands Weiterbildung Hamburg e.V., der hohe Qualitätsstandards in der Weiterbildung setzt. Diese Qualitätsstandards finden Sie hier: https://www.weiterbildung-hamburg.net/mitteilungen/neue-qualitaetsstandards/
Wenn Sie mit einer Konfliktlösung, die der Verein Ihnen in Fragen der Unterrichtsqualität vorschlägt, nicht einverstanden sind, können Sie auch Beratung bei Weiterbildung HAmburg e.V. finden: www.weiterbildung-hamburg.net/der-verein/teilnehmerschutz/
Sie sind als Teilnehmer/-in unserer Kurse durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) dar, weitere Informationen hier:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/Ueberblick-gesetzliche-unfallversicherung.html
Wir speichern Ihre Daten ausschließlich zu organisatorischen Zwecken und werden sie niemals an Dritte weitergeben.
Sie werden spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. Wir werden uns bemühen, die Veranstaltung möglichst zeitnah zu einem neuen Termin stattfinden zu lassen. Sie sind natürlich nicht zur Teilnahme an dem neuen Termin verpflichtet.
Ja. Allerdings können Sie den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen, wobei der Kursbeginn innerhalb der nächsten 1 ½ Jahre liegen muss.
Sprachkurse und laufende Computerkurse: Die Kursgebühr muss entrichtet werden, Sie können Ihren Kurs allerdings kostenlos wiederholen (s. „Wiederholungsgarantie“).
PC-Vollzeitkurse (1-, 2- bzw. 5-tägig): Die Kursgebühr muss entrichtet werden, Sie können Ihren Kurs allerdings kostenlos wiederholen (s. „Wiederholungsgarantie“). Zusätzlich wird eine Umbuchungsgebühr von 20,- fällig, da wir den Kursplatz für Sie freigehalten haben.
Ja, wenn dies nicht später als 14 Tage vor Kursbeginn geschieht. Eine kostenlose Stornierung ist danach nicht mehr möglich, der Kurs muss dann also voll bezahlt werden, kann aber jederzeit wiederholt werden. Die Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Wenn Sie längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen können, bewahren Sie sich die Vorteile Ihrer Mitgliedschaft (ermäßigte Kursgebühr von 33,- monatlich, keine erneute Materialgebühr), wenn Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern ihn ruhen lassen. Während dieser Stilllegung buchen wir kein Geld von Ihrem Konto ab und Sie dürfen keinen unserer Kurse besuchen. Stilllegungen dauern mindestens drei Monate, ansonsten ist die Dauer frei wählbar. Sie können Ihren Kurs immer zum Ende des Folgemonats stilllegen, allerdings frühestens nach sechs Monaten Vertragsdauer.
Ja, wenn der Kurs mindestens 6 Monate dauert. Die Raten werden dann monatlich im voraus per Lastschriftverfahren eingezogen.
Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1234/126173
Spätestens 10 Tage nach Beginn der Veranstaltung.
Besonderheiten des Lastschriftverfahrens
Die Teilnahmegebühr für unsere Sprachkurse beträgt nur 38 Euro monatlich. Dafür dürfen Sie schon ab dem zweiten Monat nicht nur einen, sondern beliebig viele Sprachkurse besuchen: Englisch und Französisch, Spanisch und Italienisch, Chinesisch und Business English – Sie können auch mehrere Sprachkurse in einer Fremdsprache belegen. Lernen Sie einfach, soviel Sie wollen und wählen Sie aus ca. 200 Sprachkursen in 6 Stadtteilen!
Einzige Bedingung: Das Lehrbuch für Ihren zweiten, dritten und/oder vierten Sprachkurs müssen Sie selbst erwerben!
Nehmen Sie Ihre/-n Bekannten doch zu einem unserer kostenlosen Specials mit. Wenn es ihm/ihr gefällt, kann sie/er sich dann später von uns über eine unverbindliche Probestunde informieren lassen.
Sie können Ihren Kurs stilllegen lassen. In der Zeit der Stilllegung wird kein Geld von Ihrem Konto abgebucht und Sie dürfen keinen unserer Kurse besuchen. Eine Stilllegung ist erst nach dem 6. Monat möglich und danach immer zum Ende des darauffolgenden Monats. Eine Stilllegung muss mindestens drei Monate betragen.
Wenn Sie als Kunde/Kundin im PC-Bereich einen Sprach- bzw. einen weiteren Computerkurs oder als Kundin/Kunde im Sprachbereich einen PC-Kurs buchen, erhalten Sie jeweils € 16,50 Rabatt auf den neuen Kurs.
Ja, zwecks Vereinfachung und Kosteneinsparung errechnet sich der monatliche Beitrag aus dem Durchschnitt der stattfindenden Kurstermine.
Sie können Ihren Vertrag frühestens nach sechs Monaten bzw. 19 Kursabenden kündigen. Eine Kündigung zum sechsten Monat muss spätestens im fünften Monat schriftlich im Vereinsbüro vorliegen. Die unterschriebene Kündigung kann per Post oder auch per Fax verschickt werden. Wenn kein späterer Termin angegeben ist, wird die Kündigung am Ende des folgenden Monats wirksam. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt.
1. Die Kosten sind dieselben, aber die Gebühren werden als monatliche Beiträge von € 38,- abgebucht.
2. Sie können als Kunde im Sprachbereich nach vier Wochen Vertragsdauer so viele Sprachkurse besuchen, wie Sie wollen; lediglich die Kosten für ein anderes Lehrbuch sind zu bezahlen.
3. Sie können kostenlos an unseren Specials teilnehmen, wie z.B. an unseren fremdsprachigen Filmabenden oder dem Andalusischen Abend.
4. Außerdem können Sie einmal im Jahr zu einem stark reduzierten Preis mit uns das English Theatre besuchen.
5. Nach sechs Monaten Teilnahme im Sprachbereich reduzieren sich die laufenden Kosten automatisch von € 38,- auf € 33,-.
6. Wenn Sie als Teilnehmer im Sprachbereich zusätzlich einen Computerkurs besuchen, erhalten Sie einen Rabatt von € 33,- auf Ihren neuen Kurs.
Corona-Hygienemaßnahmen
Die Unterrichtsstunden werden bis auf weiteres um 10 Minuten gekürzt, um notwendige Hygienemaßnahmen durchzuführen (z.B. Lüften, Desinfizieren, Vermeiden unnötiger Begegnungen von Teilnehmenden verschiedener Gruppen). Zur Gewährleistung eines gewissen Abstands werden kleinere Gruppen in kleineren und größere Gruppen in größeren Räumen unterrichtet. Ein Mundschutz ist zur Teilnahme nicht erforderlich - Sie dürfen aber selbstverständlich einen benutzen. Die Sprachkurs-Flatrate wird bis auf weiteres auf zwei Kurse begrenzt. Zoom-Kurse dürfen aber unbegrenzt besucht werden.
Ja, allerdings nur in eingeschränktem Maße: Ab 15.09. dürfen Sie wieder bis zu zwei Präsenzkurse besuchen; bei Zoom-Kursen gilt keine Begrenzung (Sie können auch zusätzlich zum Präsenzunterricht so viele Zoom-Kurse besuchen wie Sie möchten).
Als Verein gelten für uns gelockerte Bestimmungen, s. Kommentar zu §1 Abs. 1 Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg vom 12.05.2020. Wir haben jedoch einen Hygieneplan entwickelt, der sich eng an die allgemeinen gesetzlichen Auflagen anlehnt z.B. bezüglich Reinigung/Desinfektion der Unterrichtsräume, Mindestabstände, Handdesinfektion etc.