Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung

Es gibt in Hamburg vielfältige Formen der staatlichen Finanzierung/Bezuschussung für Ihre Fortbildung. Neben den „Klassikern“ Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende) und Bildungsprämie (für Arbeitnehmer) gibt es weitere Möglichkeiten der staatlichen Förderung der beruflichen Weiterbildung. Übrigens: Als Arbeitnehmer/-in haben Sie zusätzlich zur finanziellen Förderung auch die Möglichkeit, für Ihre Bildungsmaßnahme Bildungsurlaub einzureichen.Genaue Infos erhalten Sie unter 040-4850990.

Bildungsurlaub / Freistellung

Als Arbeitnehmer/-in stehen Ihnen in Hamburg, in Schleswig-Holstein sowie in Niedersachsen jedes Jahr fünf Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub zu. In Hamburg und Niedersachsen heißt diese Einrichtung Bildungsurlaub, in Schleswig-Holstein Bildungsfreistellung.

Im Allgemeinen gelten in allen drei Bundesländern dieselben Regeln:

Der Anspruch erstreckt sich bei Vollzeit-Beschäftigten auf fünf Werktage jährlich, er kann auch über zwei Jahre kumuliert werden, so dass Ihnen wahlweise auch alle zwei Jahre zehn Tage zustehen. Wenn Sie regelmäßig mehr als fünf Werktage arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf sechs Tage Bildungsurlaub, wenn Sie weniger als fünf Werktage arbeiten, verringert sich der Anspruch.

Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihren Wunsch nach Bildungsurlaub möglichst frühzeitig, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen.

Unter Umständen, wenn dringende dienstliche oder soziale Gründe vorliegen, kann der Arbeitsgeber die Bewilligung des Bildungsurlaubs ablehnen, dies muss frühzeitig und in schriftlicher Form erfolgen, er darf Ihnen im Folgejahr dann aber den Anspruch auf keinen Fall verwehren. 

Während des Bildungsurlaubs dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Vor Beginn des Bildungsurlaubs müssen Sie dem Arbeitgeber die Anmeldebestätigung vorlegen. Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Teilnahme mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Veranstalter nachweisen.

Es besteht Anwesenheitspflicht.

Bildungsgutschein - für Arbeitssuchende

Sie sind arbeitslos und haben das Gefühl, in einer Sackgasse zu stecken? Nach zig Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen und ebenso vielen Absagen wird Ihnen deutlich, dass Sie kaum eine Chance auf Festanstellung haben, wenn Sie nicht Ihre Computerkenntnisse verbessern oder Ihre Englischkenntnisse ausbauen? Dann könnten Sie die richtige Kandidatin oder der richtige Kandidat für einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur sein (ehemals Arbeitsamtkurse, Weiterbildung vom Arbeitsamt). Zum Beispiel für Computertraining und Sprachkurse - oft auch bei Umschulung.. 

War es früher relativ klar, wie und wann das damalige Arbeitsamt Bildungsmaßnahmen förderte, ist es heute komplizierter. Seit dem Jahr 2003 gibt es den Bildungsgutschein. Die Beantragung eines Bildungsgutscheins und dessen spätere Einlösung sind an verschiedene Bedingungen geknüpft und mit verschiedenen Möglichkeiten verbunden. Was Sie tun müssen oder tun können, wenn Sie einen Bildungsgutschein bekommen möchten oder wenn Sie bereits einen Bildungsgutschein haben, zeigen wir Ihnen hier.

Unsere Kurse mit Bildungsgutschein
Unsere PC-Schule bietet zwei MS Office Intensivkurse für Menschen mit Bildungsgutschein an. In diesen Kursen lernen Sie alles Wichtige über Windows, Word, Excel, Outlook und bei Bedarf auch MS PowerPoint – die Kosten werden von der Agentur für Arbeit voll übernommen, wenn Sie vom entsprechenden Arbeitsamt oder Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten haben.

Egal, was für eine Tätigkeit Sie anstreben - sollte Ihr Arbeitsplatz in einem Büro sein, werden Ihnen gute Kenntnisse in MS Office von Nutzen sein. Die wichtigsten  Office - Programme  lernen Sie bei uns: Texte professionell gestalten und verwalten mit MS Word, E-Mails im Griff behalten mit MS Outlook, Daten kalkulieren und Formulare erstellen mit MS Excel, Fakten und Vorschläge ansprechend präsentieren mit MS PowerPoint. Unsere Fortbildungen mit Bildungsgutschein richten sich an engagierte Teilnehmer, die in kurzer Zeit fit werden wollen für den Arbeitsmarkt.

Mit Ihrem Bildungsgutschein können Sie unseren zehntägigen MS Office Kurs belegen oder den zwölftägigen Office Kurs mit PowerPoint.

Der Bildungsgutschein wird von Ihrer Arbeitsagentur vergeben. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, ist Ihr jeweiliger Leistungsträger – in Hamburg die ARGE bzw. das „team.arbeit.hamburg“ zuständig. Es ist eine so genannte „Kann-Leistung“, das bedeutet, dass niemand einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen oder nicht, entscheidet Ihr zuständiger Berater bzw. Vermittler.

Gute Argumente

Helga Wolff, Beraterin bei der Arbeitslosen-Telefonhilfe, veranschaulicht das Problem: „Es kann passieren, dass eine Freundin von Ihnen einen Bildungsgutschein bekommt, Sie aber bekommen keinen – selbst dann, wenn Sie beide die selbe Berufsausbildung haben und alle anderen Bedingungen vergleichbar sind.“ Rechtlich können Sie wenig dagegen unternehmen. Helfen können vor allem gute Argumente. 

Bevor Sie sich um einen Bildungsgutschein bemühen, klären Sie zunächst die Bedingungen: Vergeben werden kann ein Bildungsgutschein an alle, die arbeitslos sind, egal ob sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommen. Auch Personen, die zwar noch Arbeit haben, aber akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können eventuell einen Bildungsgutschein erhalten. Schwierig wird es bei der Begründung: Warum ausgerechnet Sie? - Eine wichtige Bedingung für den Bildungsgutschein ist, dass sie ohne ihn (bzw. ohne die entsprechende Trainings- oder Bildungsmaßnahme) keine Chance auf Vermittlung in eine Festanstellung haben. Das ist schwer zu beweisen, also kommt hier alles auf eine gute Begründung an. Ähnlich sieht es bei einer weiteren Bedingung aus: Die Bildungs- oder Trainingsmaßnahme soll dazu führen, dass Sie hinterher eine Festanstellung bekommen. Häufig argumentieren die Berater: „Finden Sie einen Arbeitgeber, der Sie nach Abschluss der Maßnahme garantiert einstellt, dann bekommen Sie den Bildungsgutschein“.

Wegen knapper Kassen und straffer Vorgaben wird Weiterbildung durch die Arbeitsagenturen nicht mehr so umfangreich gefördert wie früher. Darüber hinaus, so die Erfahrung von Arbeitslosen-Telefonhilfe-Beraterin Helga Wolff, „neigen die Agenturen eher dazu, Gutscheine für kürzere und kostengünstigere Trainingsmaßnahmen zu vergeben.“ Trainingsmaßnahmen dauern meist einige Wochen und haben eher Grundqualifizierung wie Erwerb von Computerkenntnissen oder Selbstvermarktung bzw. Bewerbungstraining zum Ziel – im Gegensatz zu umfangreicheren Weiterbildungsmaßnahmen, die auch mal sechs Monate dauern können. 

In Einzelfällen kommen Alternativen zum Bildungsgutschein in Betracht. Umfangreichere Umschulungen beispielsweise können im Rahmen von „Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf“ (so genannte berufliche Rehabilitation) realisiert werden – wenn die persönlichen (gesundheitlichen) Verhältnisse das erforderlich machen.

Da bei der Vergabe des Bildungsgutscheins alles von der Entscheidung Ihres zuständigen Vermittlers bzw. Beraters abhängt, liefern Sie ihm gute Argumente. So wird ihm die Entscheidung für einen Bildungsgutschein hoffentlich leicht fallen. Am besten, Sie formulieren einen schriftlichen Antrag. Das rät auch Helga Wolff von der Arbeitslosen-Telefonhilfe: „Beschreiben Sie detailliert Ihre Ausbildung, Ihre Berufserfahrung, Ihre Kenntnisse und Qualifikationen – und begründen Sie, warum Sie damit keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“ Dann empfiehlt sie ihren ratsuchenden Anruferinnen und Anrufern, persönlich bei der Arbeitsagentur oder ARGE vorzusprechen. „Lassen Sie das Schreiben erst mal in der Tasche“, sagt Helga Wolff, „wenn es gut läuft, bekommen Sie Ihren Gutschein nach dem Gespräch.“ Wenn es nicht so gut läuft, können Sie den Antrag nun gleich schriftlich einreichen. Schriftliche Argumente wiegen oft mehr. „Bitten Sie darum, auch die Entscheidung in schriftlicher Form zu bekommen“, empfiehlt Helga Wolff – dann ist es leichter, dagegen Widerspruch einzulegen. 

Ein persönliches Beratungsgespräch ist auf jeden Fall nötig: „Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, sollte die Beratung durch die Agentur für Arbeit möglichst frühzeitig erfolgen.“

Wenig Einfluss haben Sie auf das Thema Bildungszielplanung. Jährlich planen die Arbeitsagenturen, welche Bildungsziele gefördert werden sollen. Anhand der Beobachtung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktentwicklung wird festgelegt, welche Bildungsziele förderungswürdig sind und welche nicht. Dieser Planung liegt die Überlegung zugrunde, dass es nicht sinnvoll ist, Weiterbildungen zu finanzieren, wenn absehbar ist, dass im entsprechenden Berufsfeld später keine Beschäftigungsaussichten zu erwarten sind. 

Im Gegensatz zu anderen Arbeitsagenturen veröffentlicht die Hamburger Arbeitsagentur ihre Bildungszielplanung nicht im Internet. Geplant wird – zumindest andernorts – sehr detailliert, in welchem Quartal wie viele Bildungsgutscheine für einzelne Berufsfelder (bzw. entsprechende Bildungsziele) ausgeteilt werden sollen. Ein Beispiel für die Bildungszielplanung in Elmshorn, nordwestlich von Hamburg, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit: Bildungszielplanung Elmshorn (PDF-Datei). 

Wie hoch die Erfolgsaussichten sind, für ein bestimmtes Berufsfeld/Bildungsziel einen Bildungsgutschein zu erhalten, hängt also auch wesentlich von der aktuellen Bildungszielplanung ab. Auch wenn Sie die genaue Bildungszielplanung nicht genau kennen, können Sie mit etwas gesundem Menschenverstand ein wenig abschätzen, welche Bildungsziele vermutlich gefördert werden: Verfolgen Sie die regionalen Wirtschaftsmeldungen („Callcenter-Boom“ oder „Verlag XY pleite – 400 Angestellte arbeitslos“ usw.) und die (branchenbezogene) Arbeitsmarktentwicklung in den Medien.

Wie geht es weiter, wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben? - Früher war es üblich, dass Sie von Ihrem Arbeitsamt zu einer ganz bestimmten Bildungsmaßnahme bei einer festgelegten Einrichtung geschickt wurden. Heute, mit dem Bildungsgutschein, haben Sie mehr Möglichkeiten: Festgelegt ist jetzt nur noch (mehr oder weniger genau) das Bildungsziel, also gewissermaßen der „Abschluss“ der geförderten Weiterbildung. Die Einrichtung, bei der Sie die Maßnahme absolvieren, können bzw. müssen Sie sich selbst suchen. Ob Sie das als Freiheit empfinden oder als Druck, ist wohl individuell sehr unterschiedlich. Jedenfalls will die Arbeitsagentur so Ihre Eigeninitiative fördern. 

Neben dem Bildungsziel wird im Bildungsgutschein festgehalten, wie lange er gültig ist (bis wann Sie ihn also eingelöst haben müssen), wie lange die Bildungsmaßnahme höchstens dauern darf und ob sie in Teil- oder Vollzeit absolviert werden soll sowie ein paar andere Details.

Sie müssen natürlich nicht warten, bis Sie Ihren Bildungsgutschein in der Hand haben, bevor Sie sich auf die Suche nach einem passenden Bildungsangebot machen. Wenn Sie sich rechtzeitig informieren, wenn Sie eine Vorstellung davon haben, was Sie wollen, haben Sie in der Beratung bei Arbeitsagentur oder ARGE einen viel größeren Einfluss auf das mögliche „Bildungsziel“ als wenn Sie abwarten, was Ihnen vorgeschlagen wird. Wichtig ist nur, dass Sie nicht mit einer Bildungsmaßnahme beginnen, bevor Sie überhaupt einen Bildungsgutschein bekommen haben. Denn in diesem Fall würden Sie sich fast sicher Ärger mit Ihrem Berater und Sanktionen in Form von Leistungskürzungen oder Sperrzeiten einhandeln.

 

Während der Bildungsmaßnahme werden durch den Bildungsgutschein in der Regel die Kosten der Bildungsmaßnahme einschließlich der erforderlichen Lernmittel (Bücher usw.) übernommen. Auch Fahrtkosten und, wenn Sie auswärtig untergebracht werden müssen, Übernachtungskosten werden Ihnen bezahlt, ebenso ggf. Kosten für Kinderbetreuung. Wenn nötig, erhalten Sie von Ihrem Bildungsträger Arbeits- bzw. Schutzkleidung. Parallel bekommen Sie wie gewohnt Ihr Arbeitslosengeld I oder II. Ihre Rechte und Pflichten gleichen weitgehend denen, die Sie auch sonst als Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II haben. Bekommen Sie Arbeitslosengeld I, so sinkt Ihre Anspruchsdauer während der Weiterbildung nur halb so schnell. Zwei Tage Weiterbildung zählen – bezogen auf die Anspruchsdauer – wie ein Tag ohne Weiterbildung. Haben Sie also beispielsweise noch einen Anspruch von sechs Monaten und absolvieren eine zweimonatige Schulung, dann haben Sie nach den zwei Monaten nicht vier sondern noch fünf weitere Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I, weil von den zwei Monaten nur einer auf die Anspruchsdauer angerechnet wird. Ein Restanspruch von 30 Tagen oder weniger kann während einer geförderten Weiterbildung gar nicht „aufgebraucht“ werden.

 

Weitere Informationen zu Bildungsgutschein und Fortbildung Arbeitsagentur unter Tel.-Nr. 040-48 50 99 0.

Bildungsprämie - für Erwerbstätige

Erhalten Sie bis zu € 500,- vom Fiskus mit uns als anerkannter Einrichtung der Erwachsenenbildung!

Kurse in der beruflichen Weiterbildung werden von der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland zu 50 Prozent gefördert – Sie können maximal bis zu € 500,- erhalten für von Ihnen frei gewählte Weiterbildungen (beispielsweise Sprach- und Computerkurse).  Berufstätige – Angestellte und Selbständige – können dafür einen sogenannten Prämiengutschein beantragen. Sie können Ihren Prämiengutschein im Wert von bis zu € 500,- bei uns als zertifizierter Einrichtung der Weiterbildung einlösen.

Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig – egal, ob angestellt oder selbständig. Unter Umständen können auch Mütter und Väter in Elternzeit einen Prämiengutschein erhalten.

Sie sind mindestens 25 Jahre alt.

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter € 20.000 (bei Ehepaaren zusammen € 40.000).

Sie übernehmen 50 Prozent der Kursgebühren.

Die Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Die Fortbildung muss aber innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Prämiengutscheins begonnen werden.

Die Fortbildung kostet maximal € 1.000.

Die Höhe des Einkommens wird durch Vorlage eines Steuerbescheides für eines der beiden zurückliegenden Jahre oder durch eine Prognose von einem Steuerberater für das laufende Jahr  nachgewiesen. Auch ist die Vorlage einer Einkommensbescheinigung durch den Arbeitgeber möglich.

Der Antrag muss bis Dezember 2017gestellt werden (Stand: August 2015).

Die Beratungsstelle verlangt, dass ihr die Adressen zweier weiterer Bildungseinrichtungen vorgelegt werden, die eine entsprechende Fortbildung anbieten.

Sie rufen uns an und wir informieren Sie gratis und unverbindlich über alle Details  der Bildungsprämie und unser reichhaltiges Angebot an Computer- und Sprachkursen. Telefon: 040-4850990

Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die die Prämiengutscheine ausgibt, z.B. Weiterbildung Hamburg e.V. am Steindamm 91 (Öffnungszeiten 11:00 bis 19:00 Uhr). Eine Liste aller Beratungsstellen sowie die zentrale Telefonnummer finden Sie weiter unten.

Mit dem Prämiengutschein kommen Sie zu uns und buchen Ihren Kurs. So leicht geht das!

Übrigens:

 

Sie dürfen jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein beantragen.

Sie können Ihre Bildungsprämie mit Ihrem Bildungsurlaub (in Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellung) kombinieren!

Es können mit einem Prämiengutschein auch mehrere kurze Kurse zum gleichen Thema gefördert werden, beispielsweise unsere Computer-Wochenendkurse.

Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über € 20.000 liegt, erhalten Sie zwar keine Bildungsprämie, können aber den Weiterbildungsbonus beantragen oder vom Staat ein Bildungsdarlehen erhalten.

Wo ist meine zuständige Beratungsstelle?Ihre Beratungsstelle erfahren Sie unter dieser Nummer: 0800/26 23 000.

Weiterbildungsbonus - für Erwerbstätige

Seit November 2009 gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg den Weiterbildungsbonus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Sie können Ihren Weiterbildungsbonus in Höhe von maximal € 750,- pro Person bei uns als zertifizierter Einrichtung der Weiterbildung in Hamburg einlösen.

Diese Förderung kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Nutzen auch Sie Ihre Chance und investieren Sie in Ihre wirtschaftliche Zukunft – natürlich mit staatlicher Förderung!

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Europäische Union unterstützen von Ihnen frei gewählte Kurse in der beruflichen Weiterbildung (beispielsweise Computer- und Sprachkurse oder Teacher Training) zu 50% - mit maximal € 750.-!

Sie sind angestellt, oder:

Sie sind selbständig oder freiberuflich tätig, oder:

Sie leiten ein Unternehmen kleiner oder mittlerer Größe (mit maximal 249 Beschäftigten) und möchten Ihre Mitarbeiter fortbilden lassen.

Sie sind bereit, 50% des Kurspreises selbst zu übernehmen.

Sie lassen sich von uns als zertifizierter Organisation gratis und unverbindlich über alle Einzelheiten hinsichtlich des Weiterbildungsbonus und unser umfangreiches Angebot an Sprach- und PC-Kursen sowie Lehrerfortbildungen in Hamburg informieren. Telefon: 040-48 50 99 0

Wir informieren Sie detailliert über unsere Kurse und Preise sowie über Ihren Eigenanteil.Mit diesen Informationen suchen Sie dann die Bewilligungsstelle auf:

 

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH

Wendenstraße 493,

20537 Hamburg,

Tel. 040-21112-536

www.weiterbildungsbonus.net.

EU-Fördermittel - für Sprachlehrer im EU-Ausland

Einige Informationen zur EU-finanzierten Förderung unserer Lehrerweiterbildungen durch ERASMUS+

Die Kosten für unsere Fortbildungskurse für Sprachlehrer können ebenso wie der Aufenthalt in Deutschland und die Anfahrt nach Hamburg von der EU übernommen werden. Ermöglicht wird dies durch die ERASMUS+-Förderungdurch die EU.

Antragberechtigt sind Sie beispielsweise, wenn Sie als Dozent/-in, Leiter/-in oder in der Verwaltung in der Erwachsenenweiterbildung tätig sind, und zwar in einem der folgenden Staaten, die am Erasmus+-Programm teilnehmen:

Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten

  • Island
  • Norwegen
  • Türkei
  • Liechtenstein

Achtung: Wenn Sie in Deutschland tätig sind, dürfen Sie keine Förderung für eine in Deutschland durchgeführte Bildungsmaßnahme in Anspruch nehmen! 

Austria - Österreich
Nationalagentur Lebenslanges Lernen
OeAD (Österreichische Austauschdienst)-GmbH
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
Tel: (43) 1 534 08 - 0
Fax: (43) 1 534 08 - 699
E-Mail: lebenslanges-lernen@oead.at
Website: www.lebenslanges-lernen.at

Belgium/Flemish Community – Belgien/flämischsprachiger Teil
EPOS vzw
Europese Programma's voor Onderwijs, Opleiding en Samenwerking - Agentschap
Koning Albert II-laan 15
B-1210 Brussel
Tel : +32 (0)2/553.97.31
Fax : +32 (0)2/553.97.50
E-Mail: info@epos-vlaanderen.be
Website: www.epos-vlaanderen.be/

Belgium/French Community – Belgien/frankophoner Teil
Agence francophone pour l'éducation et la formation tout au long de la vie
Chaussée de Charleroi 111
B - 1060 Bruxelles
Tél: (32) 2 542 62 78
Fax: (32) 2 542 62 93
E-Mail: aef@aef-europe.be
Website: www.aef-europe.be

Belgium/German-speaking Community – Belgien/deutschsprachiger Teil
Agentur für Europäische Bildungsprogramme VoG
Gospertstrasse 1
B-4700 Eupen
Tel :. (32) 87 596384
Fax : (32) 87 556474
E-Mail: info@aebp.be
Website: www.dglive.be/agentur

Bulgaria - Bulgarien
Human Resource Development Centre (HRDC) 
15 Graf Ignatiev Street, 3rd floor
BG-1000 SofiaTel: (359) 2 91 550 10
Fax: (359) 2 91 550 49
E-Mail: hrdc@hrdc.bg
Website: www.hrdc.bg

Cyprus - Zypern
Foundation for the management of European Lifelong Learning Programmes
Prodromou and Demetracopoulou 2, 1st floor
CY-1090 Nicosia
Tel: (357) 22 448888
Fax: (357) 22 678787
E-Mail: info@llp.org.cy
Website: www.llp.org.cy/

Czech Republic – Tschechische Republik
National Agency for European Educational Programmes (NAEP)
Na Porící 1035/4
CZ-110 00 Praha 1
Tel: (420) 221 850 100
Fax: (420) 221 850 255
E-Mail: info@naep.cz
Website: www.naep.cz/

Denmark - Dänemark
Danish Agency for Universities and Internationalisation
Bredgade 36
1260 København K
Tel: (45) 33.95.70.00
Fax: (45) 33.95.70.01
E-Mail:iu@iu.dk
Website: www.iu.dk

Estonia - Estland
Centre for Educational Programmes, Archimedes Foundation
Koidula 13A
10125 Tallinn
Tel: (372) 699 93 99
Fax: (372) 696 24 26
E-Mail: info@archimedes.ee
Website: www.archimedes.ee

Finland - Finnland
Centre for International Mobility (CIMO)
Hakaniemenranta 6 (POB 343)
FI-00531 Helsinki
Tel: (358) 207 868 500
Fax: (358) 207 868 601
Website: www.cimo.fi

France - Frankreich
Agence Europe Education Formation France
25, Quai des Chartrons
F - 33080 Bordeaux
Tel: (33) 5 56 00 94 00
Fax: (33) 5 56 00 94 81
E-Mail: contact@2e2f.fr
Website: www.europe-education-formation.fr

Greece - Griechenland.
Greek State Scholarship's Foundation I.K.Y.
41, Ethnikis Antistaseos Avenue
14234 Nea Ionia, Athens
Tel: (30) 210 3726300
Fax: (30) 210 32 21 863
E-Mail: llp@iky.gr
Website: www.iky.gr

Hungary - Ungarn
Tempus Public Foundation
Lónyay utca 31
H-1093 Budapest
Tel: (36) 1 237 13 00
Fax: (36) 1 239 13 29
E-Mail: info@tpf.hu
Website: www.tka.hu

Iceland - Island
Landskrifstofa Menntaáætlunar Evrópusambandsins
Dunhaga 5
IS- 107 Reykjavik
Tel: (354) 525 49 00
Fax: (354) 525 88 01
E-Mail: lme@hi.is
Website: www.lme.is

Ireland - Irland
Léargas the Exchange Bureau (Comenius, Leonardo da Vinci, Grundtvig, Study visits)
Fitzwilliam Court, Leeson Close, Dublin 2
Tel: (353) 1 8731411
Fax: (353) 1 8731316
E-Mail: lifelonglearning@leargas.iela
Website: www.llp.ie

Italy - Italien
Agenzia Nazionale LLP - Programmi settoriali Comenius, Erasmus, Grundtvig e Visite di Studio - INDIRE
Via Magliabechi 1
I - 50122 FIRENZE
Tel: (39) 055 238 03 48
Fax: (39) 055 238 03 43
E-Mail: agenziallp@indire.it
Website www.programmallp.it

Latvia - Lettland
VIAA - State Education Development Agency
Valnu iela 1
LV-1050 Riga
Tel: (371) 678 14334
Fax: (371) 678 14344
E-Mail: info@viaa.gov.lv
Website: www.viaa.gov.lv/lat/

Liechtenstein
Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA)
Postplatz 2, Postfach 22
LI-9494 Schaan
Tel: (423) 236 7220
Fax: (423) 236 7224
E-Mail: info@aiba.llv.li
Website: www.aiba.llv.li

Lithuania - Litauen
Education Exchanges Support Foundation
Gelezinio Vilko str.12
LT-01112 Vilnius
Tel: (370) 5 261 0592 / 5 249 7134
Fax: (370) 5 249 7137 / 7141
E-Mail: info@smpf.lt
Website: www.smpf.lt

Luxembourg - Luxemburg
ANEFORE a.s.b.l. - Agence nationale pour le programme européen d'éducation et de formation tout au long de la vie
56, Boulevard Grande-Duchesse
5ème étage
L-2449 Luxembourg
Tel: (352) 247 852 84
Fax: (352) 247 852 93
E-Mail: info@anefore.lu
Website: www.anefore.lu

Malta
European Union Programmes Agency - EUPA
Old Railway Track
Santa Venera SVR 9018
Tel: (356) 25586130
Fax: (356) 25586139
E-Mail: llp.eupa@gov.mt
Website: www.llp.eupa.org.mt/

Netherlands - Niederlande
Nederlands Nationaal Agentschap voor het Leven Lang Leren programma - Europees Platform
Postbus 1007
2001 BA Haarlem
Tel: (+31) (0)23 553 1150
E-Mail: erasmus@nuffic.nl
Website: www.na-lll.nl

Norway - Norwegen
Senter for internasjonalisering av høgre utdanning - SIU
P.O Box 1093
5809 Bergen
Tel: (47) 55 30 38 00
Fax: (47) 55 30 38 01
E-Mail: siu@siu.no
Website: www.siu.no/llp

Poland - Polen
Foundation for the Development of Education System
ul. Mokotowska 43
PL-00-551 Warsaw
Tel: (48) (0) 22 4631 0000/321
Fax: (48) (0) 22 46 31 021
E-Mail: kontakt@frse.org.pl
Website: www.frse.org.pl

Portugal
Agencia Nacional do Programma - Aprendizagem ao Longo da Vida -
Praca de Alavalade N° 12
1749-070 Lisboa
Tel: (351) 213 944 760
Fax: (351) 213 944 737
E-Mail: agencianacional@proalv.pt
Website: www.proalv.pt

Romania - Rumänien
National Agency for Community Programmes in the Field of Education and Vocational Training
133, Calea Serban Voda, 3rd Floor, 4th District
RO-040205 Bucharest
Tel: (402) 120 10700
Fax: (402) 131 21682
E-Mail: agentie@anpcdefp.ro
Website: www.anpcdefp.ro

Slovakia - Slowakei
SAAIC - National Agency of the Lifelong Learning Programme
Svoradova 1
SK-811 03 Bratislava
Tel: (421) 2 209 222 01
Fax: (421) 2 209 222 09
E-Mail: llp@saaic.sk
Website: www.saaic.sk/llp

Slovenia - Slowenien
Centre of the Republic of Slovenia for Mobility and European Educational and Training Programmes - CMEPIUS
Ob železnici 30a
1000 Ljubljana
Tel: (386) 1 620 94 50
Fax: (386) 1 620 94 51
E-Mail: info@cmepius.si
Website: www.cmepius.si/

Spain - Spanien
Organismo Autónomo Programas Educativos Europeos
Calle Gustavo Fernández Balbuena, 13
28002 Madrid
Tel: (34) 91 550.67.18
Fax: (34) 91 550.67.50
E-Mail: oapee@oapee.es
Website: www.oapee.es

Sweden - Schweden
Internationella programkontoret för utbildningsområdet
Kungsbroplan 3A, 2 tr (Box 220 07)
SE-104 22 Stockholm
Tel: (46) 8 453 72 00
Fax: (46) 8 453 72 01
E-Mail: registrator@programkontoret.se
Website: www.programkontoret.se/

Turkey - Türkei
The Centre for EU Education and Youth Programmes
Mevlana Bulvari No 181
Balgat 06520, Ankara
Tel: (90) 312 409 6000
Fax: (90) 312 409 6009
E-Mail: bilgi@ua.gov.tr
Website: www.ua.gov.tr

United Kingdom – Vereinigtes Königreich
British Council - Comenius
10, Spring Gardens
UK-London SW1A 2BN
Tel: (44) 161 957 7755
Fax: (44) 207 389 4426
E-Mail: llp@britishcouncil.org
Website: www.britishcouncil.org/comenius

UK National Agency - Leonardo, Grundtvig & Transversal Programmes - Ecorys
Vincent House
Quay Place
92-93 Edward Street
UK-Birmingham B1 2RA
Tel: (44) 845 199 2929
Fax: (44) 121 212 8899
E-Mail: llp@uk.ecorys.com
Website: www.leonardo.org.uk
www.grundtvig.org.uk
www.transversal.org.uk

Republic of Croatia - Kroatien
Agencija za mobilnost i programe EU (AMPEU)
Gajeva 22
HR-10 000 Zagreb
Tel: (385) 1 5005 633
Fax: (385) 1 5005 699
E-Mail: info@mobilnost.hr
Website: www.mobilnost.hr

The Former Yugoslav Republic of Macedonia - Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
National Agency for European Educational Programmes and Mobility
Porta Bunjakovec, A2-1
MK-1000 Skopje
Tel: (389) 23 109 045
Fax: (389) 23 109 043
E-Mail: info@na.org.mk
Website: www.na.org.mk

Einschränkungen

  • Aus der Einrichtung, für die Sie tätig sind, werden in der Regel nicht mehr als zwei Mitarbeiter für dieselbe Maßnahme von der EU gefördert.
  • Sie dürfen im Vorjahr keine derartigen EU-Fördermittel in Anspruch genommen haben.
  • Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag pro Frist einreichen.

Achtung. Gleichlautende Anträge verschiedener Antragsteller sind ungültig! 

Antragsfristen:
Die Antragsfristen laufen üblicherweise ca. 6 Monate vor Kursbeginn ab; Genaueres entnehmen Sie bitte der Website der jeweiligen Agentur.
Wenn Sie Ihren Kurs bei uns durch das Grundtvig-Programm fördern lassen möchten, sollten Sie sich zunächst für den Kurs anmelden (auf Wunsch vorbehaltlich der EU-Finanzierung). Diese Anmeldebestätigung fügen Sie dann Ihrem Antrag bei. Ohne Anmeldebestätigung wird keine Maßnahme gefördert!

Antragsformulare
Die Anträge können in der Sprache der jeweiligen Agentur oder auf Englisch oder Französisch eingereicht werden. Die Antragsformulare finden Sie auf den Websites der jeweiligen Agentur (s.o.).
Bei der Antragsstellung verhält es sich ähnlich wie bei einem Stipendium: Gehen mehr Anträge ein als Fördermittel vorhanden sind, treten Sie in eine Konkurrenzsituation mit anderen Bewerbern ein. Daher sollten Sie Ihren Antrag möglichst detailliert ausfüllen. Wenn die Sprache des Antrags nicht Ihre Muttersprache ist, lassen Sie sich von einem Freund oder Freundin helfen.
Es ist sicher hilfreich, sich das Bewertungsformular der Nationalen Agentur in Deutschland anzuschauen. Es ist davon auszugehen, dass die Agenturen anderer Länder mit ähnlichen Bewertungsformularen arbeiten. Sie finden das Bewertungsformular auf http://www.na-bibb.de/
Zumindest in Deutschland ist es erforderlich, den Antrag zunächst online auszufüllen und dann noch einmal in Papierform abzuschicken.

Kostenübernahme
Reisekosten
Bei den Reisekosten verlangen die nationalen Agenturen, dass jeweils die günstigsten Tarife zu nutzen sind, also Billigflieger oder Economy Class und nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel. Maximal werden € 400.- erstattet.
Kursgebühren
Die Kursgebühren werden entsprechend der tatsächlichen Gebühren übernommen, maximal € 150.- pro Tag und maximal € 750.- insgesamt.
Aufenthaltskosten
Die Kostenübernahme von Unterkunft und Verpflegung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Dauer der Fortbildung
- Aufenthaltsland
Eine Tabelle mit den genauen Förderpauschalen finden Sie auf www.na-bibb.de

Sprachliche Vorbereitung
Sie können unter Umständen einen Sprachkurs als vorbereitende Maßnahme in Ihrem Heimatland beantragen, diese sprachliche Vorbereitung wird mit maximal € 150.- bezuschusst.

Vorschuss
Zumindest bei der deutschen nationalen Agentur können Sie nach Bewilligung des Antrags einen formlosen Antrag auf einen Vorschuss von 50% stellen, der in der Regel auch bewilligt wird. Ob Ihre jeweilige nationale Agentur auch so verfährt, können wir jedoch nicht garantieren!

Vollständigkeit
Ihrem postalischen Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Kopie/Ausdruck des Onlineantrags
  • Anmeldebestätigung des Kursveranstalters
  • Kursbeschreibung (wenn der Kurs nicht in der EU-Datenbank vorhanden ist)
  • Nachweis Ihrer freiberuflichen Tätigkeit in der Erwachsenenbildung, wenn Sie Ihren Antrag nicht über eine Einrichtung der Erwachsenenbildung einreichen (im allgemeinen Bestätigung Ihrer beruflichen Tätigkeit durch das Finanzamt)
  • Alle Unterlagen müssen vor Ablauf der Antragsfrist eingereicht worden sein!